Die Arbeit an Nachlass- und Verfahrenspflegschaften sowie Nachlassverwaltungen erfordert ein hohes Maß an Professionalität und umfassendes Fachwissen. Besonders gefragt sind Kenntnisse in den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft, Ermittlungsarbeit und Genealogie. Besondere Anforderungen stellen sich bei Nachlasspflegschaften, wenn die Erblasserin oder der Erblasser unternehmerisch aktiv war und eine Gesellschaft besteht oder bestand, sowie bei der Berücksichtigung komplexer Verbindlichkeiten neben dem Nachlassvermögen. Hier sind spezielle Kenntnisse im Steuerrecht und der Betriebswirtschaft von großer Bedeutung. Auch die Abwicklung von Nachlässen mit Grundbesitz erfordert spezifisches Fachwissen und eine intensive Betreuung. Selbst vermeintlich einfache Fälle bergen oft mehr Komplexität als zunächst ersichtlich.
Ich übernehme mit meiner Expertise jede Art von Sicherungs- und Verfahrenspflegschaften sowie Nachlassverwaltungen auf Bestellung durch Nachlassgerichte, unabhängig von deren Umfang und Schwierigkeitsgrad. Mein Tätigkeitsbereich erstreckt sich dabei nicht nur auf meine Wohnregion. Ich übernehme diese Aufgaben auch an Ihrem Gerichtsstand und stehe Ihnen hierzu gerne zur Verfügung, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.
Mein Ansatz in der Fallbearbeitung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit mit dem Nachlassgericht so effizient wie möglich zu gestalten. Dazu gehört die präzise, fristgerechte und regelmäßige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen wie Nachlassverzeichnisse, Berichterstattungen und Verwaltungsabrechnungen sowie eine schnelle Reaktion auf Sachstandsanfragen. Ich achte sorgfältig auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gemäß dem BGB und FamFG sowie auf alle notwendigen Verfahrensschritte.
Bei der Bearbeitung komplexer Fälle profitiere ich zudem von meiner bundesweiten Vernetzung mit spezialisierten Kolleginnen und Kollegen im Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN e.V.), auf die ich bei Bedarf zurückgreifen kann. Im Rahmen meiner Mitgliedschaft im BDN e.V. ist außerdem ein umfassender und tätigkeitsspezifischer Versicherungsschutz gewährleistet. Dieser umfasst unter anderem die Vermögensschadenhaftpflicht, die Vertrauensschadenversicherung sowie die Haftpflicht für Schäden an Sondereigentum an Haus- und Grundbesitz.