• Klaus Hoffmann
    Nachlasspfleger

Willkommen auf meiner Website

Als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger begrüße ich Sie auf meiner Homepage! In meiner Funktion arbeite ich eng mit Amts- und Nachlassgerichten zusammen, um die ordnungsgemäße Abwicklung von Nachlässen in sämtlichen relevanten Bereichen sicherzustellen.
Auf meiner Webseite finden Sie umfassende Informationen zu meinen Dienstleistungen sowie hilfreiche Hinweise rund um das Thema Nachlasspflege. Für Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne – ich freue mich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Mein beruflicher Werdegang

Nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann habe ich meine fachlichen Kompetenzen durch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg erweitert, mit einem besonderen Fokus auf die Bereiche Revision und Treuhandlehre. Dieses habe ich erfolgreich mit dem akademischen Grad des Diplomkaufmanns abgeschlossen.

Meine berufliche Laufbahn umfasste vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerwesen und Unternehmensberatung. In leitenden kaufmännischen Positionen bei großen, teilweise börsennotierten Unternehmen konnte ich meine Expertise weiter vertiefen und wertvolle Erfahrungen sammeln. Über viele Jahre hinweg war ich zudem als verantwortlicher Geschäftsführer mehrerer Kapitalgesellschaften in der Immobilienentwicklung und -verwaltung tätig, wo ich meine Fähigkeiten in der Unternehmensführung, Verwaltung und bei der Realisation komplexer Projekte unter Beweis stellen konnte.

Seit Mai 2024 stehe ich hessischen Amts- und Nachlassgerichten für die Übernahme von Nachlass- und Prozesspflegschaften gemäß §§ 1960, 1961 BGB, Nachlassverwaltungen nach § 1975 BGB, Verfahrenspflegschaften gemäß FamFG sowie Erbenermittlungen zur Verfügung. Als geprüfter Nachlasspfleger nach den Richtlinien des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. bringe ich dabei meine umfangreichen persönlichen, fachlichen und akademischen Qualifikationen sowie meine beruflichen Erfahrungen erfolgreich zum Einsatz.

Mein Leistungsportfolio:

Sicherungspflegschaften nach § 1960 BGB

Ich übernehme Sicherungspflegschaften auf gerichtliche Bestellung, um den Nachlass zu sichern, unbekannte Erben zu ermitteln und den Erhalt des Nachlasses zu gewährleisten.

Prozesspflegschaften gemäß § 1961 BGB

Auf gerichtliche Bestellung übernehme ich Prozesspflegschaften, zum Beispiel auf Antrag eines Vermieters, um die rechtlichen Interessen der Beteiligten zu vertreten und ein gerechtes Verfahren zu gewährleisten.

Nachlassverwaltungen gemäß § 1975 BGB

Ich führe Nachlassverwaltungen auf gerichtliche Bestellung durch, insbesondere zur Befriedigung der Nachlassgläubiger und zur effizienten Verwertung des Nachlasses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Verfahrenspflegschaften gemäß FamFG

Auf gerichtliche Bestellung übernehme ich Verfahrenspflegschaften gemäß FamFG, um die Interessen der beteiligten Personen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu vertreten und zu schützen.